Beitragsordnung
Anlage zur Satzung des Heimatvereins Markneukirchen e.V.
Beitragsordnung
§ 1 Grundsätze und Beitragshöhe
Für die Mitgliedschaft im Heimatverein Markneukirchen e.V. (HVM) ist durch jedes Vereinsmitglied ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
Die Beitragshöhe beträgt für Erwachsene 12,00 €
für Auszubildende und Studenten 6,00 €
für Schüler 3,00 €.
§ 2 Fälligkeiten
Die Beitragsschuld beginnt mit dem Tag des angenommenen Aufnahmeantrages. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind jeweils zum 15. Januar des laufenden Kalenderjahres fällig. Mitgliedsbeiträge sind eine Bringeschuld.
Für ein Beitrittsdatum bis zum 30.06 des jeweiligen Jahres wird der volle Jahresbeitrag erhoben wird. Bis zum 30.11. wird der Beitrag anteilig erhoben:
Erwachsene 1,00 € pro laufenden Monat
Auszubildende und Studenten 0,50 € pro laufenden Monat
Schüler 0,25 € pro laufenden Monat.
Bei einem Beitritt nach dem 01.12. wird mit der Beitragserhebung erst im darauffolgenden Jahr begonnen.
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes (vergl. § 3, Abs. 4 der Satzung) erfolgt keine Beitragsrückzahlung.
Bei ausstehenden Jahresbeiträgen werden ab dem 1. November des laufenden Jahres Zahlungserinnerungen verschickt. Ab dem 15. Januar des darauffolgenden Jahres wird der Beitragsschuldner in Verzug gesetzt. Danach erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung (Mahngebühr 2,00 €) mit einer Zielstellung, den fälligen Beitrag und den Beitrag für das neue, laufende Jahr bis Monatsende zu entrichten. Als Konsequenz der Nichtzahlung innerhalb der nächsten drei Monate ist die Streichung von der Mitgliederliste anzudrohen (siehe § 5, Abs. 4 c der Satzung). Eine weitere Mahnung erfolgt nicht. Das Mitglied ist von der Streichung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 3 Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird entrichtet:
durch Lastschrifteinzugsverfahren: Das Mitglied beauftragt den HVM widerruflich, den Jahresbeitrag einzuziehen. Die Einwilligung kann sowohl auf dem Aufnahmeantrag erfolgen aber auch durch ein formloses Schreiben an den Vorstand. Der Lastschrifteinzug für das volle Beitragsjahr erfolgt in der Regel im Monat April, oder entsprechend einem Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt;durch Dauerauftrag: Das Mitglied beauftragt seine kontoführende Bank mit der Überweisung des Jahresbeitrages auf das Konto des HVM;durch Barzahlung des Mitgliedsbeitrages.
Dabei sollten die Varianten a) bzw. b) bevorzugt angewendet werden
Eine Beitragserhebung über Rechnung ist nicht vorgesehen.
§ 4 Härtefälle
Bei sozialen Härtefällen können Sonderregelungen durch den Vorstand beschlossen werden. Grundlage ist ein begründeter Antrag an den 1. Vorsitzenden.
§ 5 Ehrenmitglieder und Förderer
Für Ehrenmitglieder und Förderer des Vereines gelten besondere Regelungen. Sie sind durch den Vorstand zu beschließen.
§ 6 Schlussabstimmungen
Diese Beitragsordnung wurde am 24. Februar 2011 vom erweiterten Vorstand beschlossen.
Eine Änderung der Beitragshöhe kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Download der Beitragsordnung des Heimatvereins Markneukirchen e.V.: